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Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Rat und Auskunft zu rechtlichen Regelungen und zur Kostenübernahme

Leistungen bei häuslicher Pflege

Stufe I

Stufe II

Stufe III

Pflegesachleistungen § 36 monatlich bis zu

440 €

1.040 €

1.510 €

Pflegegeld § 37 monatlich

225 €

430 €

685 €

Tages- und Nachtpflege § 41 monatlich bis zu

420 €

980 €

1.432 €

Urlaubs- und Verhinderungspflege § 39 jährlich bis zu 4 Wochen

1.510 €

1.510 €

1.510 €

 
Ergänzende Leistungen für
Pflegebedürftige mit erheblichem
allgemeinen Betreuungsbedarf § 45b
monatl. Grundstufe
monatl. erhöhter Betrag

100 €
200 €

100 €
200 €

100 €
200 €

Einstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)

5 Wochen nach Eingang des Antrages auf Leistungen der Pflegeversicherung muss eine Entscheidung des MDK vorliegen.

Bei einem Krankenhausaufenthalt, in einem Hospiz oder während einer ambulanten palliativen Versorgung muss die Begutachtung durch den MDK innerhalb einer Woche vorliegen.

Um den Umfang der Pflegebedürftigkeit festzustellen, benötigt der MDK möglichst genaue Angaben über die notwendigen Hilfen: An- und Ausziehen, Treppensteigen, Rasieren, Einkaufen - in welchen Bereichen ist Unterstützung nötig? Wie oft? Und wie lange dauert das?

Damit sich pflegende Angehörige einen besseren Überblick darüber verschaffen können, empfehlen die Pflegekassen, mindestens eine Woche vor dem Besuch des MDK ein Pflegetagebuch zu führen.

Informationen zum Pflegetagebuch (PDF zum Download)


kontaktdaten
Diakonieverein Dänischer Wohld e.V. | Süderstraße 41c | 24214 Gettorf | Tel. 04346-41 20 52 | Fax 04346-41 20 18 | Mail info@diakonie-gettorf.de
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